Dienstliche Beurteilung

Die Beurteilung ist die Grundlage für das dienstliche Fortkommen des Beamten und spielt eine entscheidende Rolle beispielsweise bei der Beförderung und in Stellenbesetzungsverfahren.

Die Beurteilung wird in der Regel anhand verschiedener Beurteilungsrichtlinien erstellt, die sich teils erheblich voneinander unterscheiden. Es existieren daher verschiedenste Formvorschriften, die im Beurteilungsverfahren eingehalten werden müssen und aufgrund deren Verletzung bereits eine Beurteilung rechtswidrig sein kann. Grundsätzlich hält der Beamte auch immer einen sog. Plausibilisierungsanspruch inne. Das bedeutet, dass ihm durch den Beurteiler erklärt werden muss, wie die Beurteilung zustande gekommen ist und aus welchen Gründen sich eine Bewertung im Einzelnen ergibt. Dabei ist der Anspruch des Beamten umso stärker und die Anforderungen an die Begründung umso höher, je mehr sich der Beamte gegenüber der Vorbeurteilung verschlechtert hat.

Für die Beurteilungsanfechtung ist es wichtig zu verstehen, dass es sich bei einer Beurteilung auch immer um ein persönliches Werturteil über den Beamten handelt. Als solches kann eine Beurteilung nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden, da ein Richter niemals einschätzen können wird, ob ein Beamter tatsächlich "schlechte Arbeit" geleistet hat oder nicht. Die Gerichte prüfen daher regelmäßig nur, ob die Beurteilung anhand der Angaben der Beurteiler nachvollziehbar ist oder ob offenkundige Fehler, Wertungswidersprüche oder Ähnliches bestehen. Nur in solchen Fällen oder bei erheblichen Formfehlern (siehe oben) wird eine rechtswidrige Beurteilung durch die Gerichte aufgehoben und der Beamte muss erneut beurteilt werden. Selbst in diesem Fall kann es aber passieren, dass eine erneute Beurteilung des Beamten inhaltlich nicht besser ausfällt, sondern lediglich das gleiche Prädikat unter Einhaltung der Formvorschriften oder mit neuer Begründung erneut vergeben wird.

Aktuelle Beiträge und Urteile

Alle dienstlichen Beurteilungen in Bayern rechtswidrig?

Das Bundesverwaltungsgericht hat aktuell eine dienstliche Beurteilung unter Anderem mit der Begründung aufgehoben, dass die Grundlagen für die Beurteilung nicht in einer Rechtsnorm geregelt sind (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2021, Az. 2 C 2.21). Reine Verwaltungsvorschriften reichen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus. Dies betrifft vermutlich auch die Beurteilungen Bayerischer Landesbeamter.

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Rechtsanwalt Florian S. Gottlieb
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