Strafverfahren und Bußgeldverfahren

Auch Beamte können von Strafverfahren und Bußgeldverfahren betroffen sein. Hierbei ist es für den Beamten wichtig zu wissen, dass in der Regel sein Dienstherr über den Ausgang eines solchen Verfahrens informiert wird. Je nach Ausgang des Verfahrens wird sich dann die Frage stellen, ob der Beamte mit seinem Verhalten auch gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil von einem Beamten erwartet wird, dass er sich nicht nur innerhalb sondern auch außerhalb des Dienstes einwandfrei verhält. Es können daher auch außerdienstliche, also im rein privaten Bereich begangene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zur dienstlichen Ahndung gebracht werden. Dies geschieht dann durch Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beamten.

Es sollte daher bereits bei der Verteidigung des Beamten im Strafrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht bedacht werden, dass sich der Beamte möglicherweise später gegenüber seinem Dienstherren rechtfertigen muss.

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Rechtsanwalt Florian S. Gottlieb
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