Versetzung und Umsetzung

Im Rahmen einer Versetzung oder einer Umsetzung werden die Aufgabenbereiche für einen Beamten neu zugeschnitten oder eingeteilt.

Wichtig ist dabei, dass die neue Beschäftigung nicht unterwertiger ist als die Beschäftigung, die zuvor ausgeführt wurde (siehe angemessene Beschäftigung und Dienstposten).

Versetzung gesetzlich gereglt §15 BeamtStG bzw. Art.48 BayBG

Eine Versetzung ist eine dienstrechtliche Maßnahme und erfordert dringende dienstliche Gründe. Sie ist gekennzeichnet durch eine örtliche Veränderung. Der Beamte kann also im Rahmen einer Umsetzung für eine andere Beschäftigung an einen anderen Ort (eine andere Behörde) versetzt werden.

Umsetzung

Bei einer Umsetzung wird dem Beamten lediglich eine neue Tätigkeit, also ein neuer Dienstposten zugeteilt. Dies geschieht intern, der Beamte verbleibt also innerhalb der bisherigen Behörde. Eine Umsetzung zieht somit in der Regel keine örtliche Veränderung mit sich.

Die Unterscheidung zwischen Umsetzung und Versetzung ist wichtig: Eine Versetzung stellt einen Verwaltungsakt dar, den der betroffene Beamte beispielsweise mit Widerspruch und Anfechtungsklage angreifen kann.

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Rechtsanwalt Florian S. Gottlieb
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